„Diese Verantwortung nehmen wir nicht nur als rechtliche Verpflichtung wahr, sondern als Ausdruck unseres christlichen Selbstverständnisses und unseres pädagogischen Auftrags“, betont Generalvikar Pater Sascha-Philipp Geißler SAC. Das Konzept sei ein weiterer Schritt, „unsere Schulen zu Schutz- und Kompetenzorten zu machen, an denen Kinder und Jugendliche in Sicherheit und Vertrauen aufwachsen können.“
Das neue Rahmenschutzkonzept ersetzt die Fassung von 2019 und wurde grundlegend überarbeitet. Es enthält klare Definitionen zu Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt. Es beschreibt präventive Maßnahmen wie die Förderung einer Kultur der Achtsamkeit, Wertschätzung und des Respekts, die systematische Schulung von Mitarbeitenden sowie Konzepte zur sexuellen Bildung. „Prävention ist kein beiläufiges Thema – sie gehört in den Mittelpunkt schulischer Arbeit“, erklärt Dr. Christopher Haep, Leiter der Abteilung Schule und Hochschule. „Unsere Schulen sollen sichere Orte sein – nicht nur für Lernen, sondern auch für Schutz, Vertrauen und Selbstwirksamkeit.“
Ein neuer Fokus liegt auf digitaler Gewaltprävention, Peer-to-Peer-Gewalt und auf der Rolle von Aufarbeitung als Bestandteil nachhaltiger Schutzkonzepte. Die Schulen im Erzbistum sind nun aufgerufen, ihre eigenen institutionellen Schutzkonzepte auf der Grundlage der neuen Vorgaben bis Sommer 2026 zu aktualisieren.
Rahmenschutzkonzept zum Download:
https://kseh.de/wp-content/uploads/2025/07/KSEH_Rahmenschutzkonzept_online.pdf <https://kseh.de/wp-content/uploads/2025/07/KSEH_Rahmenschutzkonzept_online.pdf>