SCHULSCHLIESSUNG: Neue Informationen zum COVID 19 (Corona)-Virus

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Hier finden Sie aktuelle Information zum Umgang mit dem COVID-19 Virus (auch als Corona-Virus bekannt).

aktueller Stand: 20.3.2020, 17:00 Uhr

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2. Elternbrief aus der Schulabteilung des Erzbistums zur

Verlängerung der Schulschließung bis zum 19.4.2020

Der Schulsenator Thies Rabe hat gestern im TV bekannt gemacht, dass die Schulen bis zum 19.4., also noch drei Wochen länger als bisher geplant, geschlossen bleiben. Nähere Infos liegen uns z.Zt. noch nicht vor. Wir veröffentlichen sie schnellstmöglich.

An der Schule ist nur eine Notbetreuung mit einer Handvoll Schülern. Die Schüler und Lehrer kommunizieren über unseren neuen ISERV und lernen auf diesem Wege weiter, vor allem viel Medienkompetenz...  Bei Fragen wenden Sie sich an die Klassenlehrkraft.

Bleiben Sie geund in dieser besonderen Zeit!

Es gilt nach wie vor:

 

WÍCHTIG FÜR ALLE ELTERN:

1. Die Schule ist in den nächsten beiden Wochen geschlossen!

2. Sollten Sie in den Ferien in einem Risikogebiet gewesen sein (dau gehört seit heute auch das Gebiet um Ischgl in Österreich), lassen Sie Ihr Kind bitte für zwei Wochen nach Rückkehr aus dem Gebiet zuhause und informieren die Schule (schule@bonifatiusschule.de oderf 040/7308777-0).

3. Wenn Sie Betreuung in der nächsten Woche brauchen informieren Sie bitte die Klassenlehrer, die das an die Schulleitung weitergeben werden.

Bitte beachten Sie im Interesse aller die Informationen unseres Schulträgers:

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der erheblichen Zunahme der Corona-Erkrankungen in Deutschland hat der Hamburger Senat heute entschieden, dass nach den am Sonntag endenden Hamburger Frühjahrsferien der reguläre Schulbetrieb vorläufig bis zum 29. März 2020 ruht. Folgende Handlungsmaßnahmen ergeben sich daraus für unsere katholischen Schulstandorte:

1. An allen katholischen Schulen findet im o.a. Zeitraum vor- und nachmittags eine Notbetreuung für Kinder bis 14 Jahre (8 – 16 Uhr) sowie in Ausnahmefällen für ältere Jugendliche mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf statt. Auch die Schülerbeförderung (HVV-Sonderbusse, Bonibusse) findet vorläufig weiterhin statt, kann jedoch ggf. entsprechende Anpassungen erfahren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Die Notbetreuung ist ausschließlich für Eltern gedacht, die aus familiären oder besonderen beruflichen Gründen unbedingt darauf angewiesen sind, bspw. weil sie in einem Beruf der sogenannten Daseinsvorsorge tätig sind. Alle Eltern sind ausdrücklich und dringlichst gebeten, ihre Kinder nur in Notfällen zur Schule zu schicken.

2. Die Betreuung Ihrer Kinder wird von den gleichen Personen und Einrichtungen gesichert, die auch im Normalfall zur jeweiligen Zeit in der Schule arbeiten: vormittags wie bisher die Lehrkräfte sowie das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal, nachmittags je nach Schule entweder GBS-Träger oder das Schulpersonal. Bei der Betreuung werden die Betreuer auf kleine Gruppen und die Einhaltung der Hygienevorschriften achten, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Selbstverständlich sind ausnahmslos alle gehalten, auch in Zeiten der Notbetreuung sorgfältig die Hygienehinweise zu beachten.

3. Damit die Schülerinnen und Schüler zuhause arbeiten können, werden unsere Lehrkräfte für diese Zeit Lernangebote organisieren, die per E-Mail, Telefon oder über andere digitale Kanäle kommuniziert werden sollen.

4. Um die Abschlussprüfungen in Stadtteilschulen und Gymnasien nicht zu gefährden, sollen alle Prüfungen wie geplant stattfinden. Eine nähere Aussage dazu werden wir als Schulträger jedoch erst nach Konkretisierung durch die Schulbehörde treffen können. Hierzu erhalten die Schulstandorte in Kürze weitere Informationen.

5. Für Schülerinnen und Schüler, die aus sogenannten Risikogebieten nach der Definition des Robert-Koch-Institutes zurückgekehrt sind, gelten die im Schreiben vom 11. März 2020 gegebenen Handlungsanweisungen: Kein Betreten der Schule bis 14 Tage nach Verlassen der Risikogebiete! Bitte achten Sie als Eltern sehr sorgsam darauf. Beachten Sie bitte auch ausdrücklich die Hinweise zum Vorgehen in Verdachts- oder Erkrankungsfällen, die ich Ihnen im Schreiben vom 11. März mitgeteilt habe.

6. Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, werden bis zum 30. April 2020 alle besonderen Schulaktivitäten wie Feste, Aufführungen, Klassenreisen, Ausflüge und Sportveranstaltungen abgesagt. Elternversammlungen sollten – nur wenn unbedingt notwendig! – stattfinden, sind aber hinsichtlich ihrer Zahl, Dauer und Teilnehmergröße auf ein Minimum zu begrenzen.

Alle skizzierten Maßnahmen haben ein Ziel: die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigten zu schützen. Wir alle sind uns bewusst, dass dies eine absolut außer-gewöhnliche Situation ist, die für alle Beteiligten große Belastungen mit sich bringt.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Dr. Christopher Haep

Hier finden Sie die Informationen zum Herunterladen und ausdrucken.

 

Brief Haep 200313


Es gibt neue Informationen zum COVID-19 (Corona-Viirus). Hier die Informationen des Schulträgers, des Amtes für Schule und Hochschule des Erzbistums Hamburg vom 11.3.2020 (Durch Klicken auf die Grafik können Sie auch die PDF aufrufen!):

 

Brief Haep Eltern Corona 001

Brief Haep Eltern Corona 002

Brief Haep Eltern Corona 003

 

Gleichzeitig wird noch einmal auf die bekannten Hygieneverhaltensweisen hingewiesen:

Plakat 10 Hygienetipps

 

 


 

Am 10.3. gab es die zweiten Informationen der Gesundheitsbehörde:

Reisende in Risikogebiete für Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus sowie in Regionen mit Auftreten von entsprechenden Fällen sind einem erhöhten Risiko für eine Infektion ausgesetzt. Sie können sich und andere durch allgemeine Regeln wie gute Händehygiene und Husten- und Niesetikette schützen (www.infektionsschutz.de).

Reiserückkehrer sollten sich selbst grundsätzlich für mindestens 14 Tage nach Reiserückkehr täglich hinsichtlich Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden beobachten.

Darüber hinaus gelten aktuell besondere Hinweise für Reisende aus den genannten Gebieten nach Hamburg, wobei eine alleinige Durchreise durch Risikogebiete nicht als Aufenthalt gilt:

1. Reisende, die aus den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten zurückreisen oder einreisen (www.rki.de/covid-19-risikogebiete ), wird dringend empfohlen, sich für die Dauer von 14 Tagen in die freiwillige häusliche Isolation zu begeben. In dieser Zeit sollten Kontakte, soweit möglich, reduziert beziehungsweise vermieden werden. Dabei sollten insbesondere Kontakte zu älteren und/oder chronisch kranken Menschen gemieden werden. Beim Auftreten von grippalen Krankheitszeichen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden sollte der Hausarzt oder der Arztruf 116117 angerufen werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und die notwendigen Schritte absprechen.

3. Schülerinnen und Schüler inklusive Ganztag/GBS sowie in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreute Kinder, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, nehmen – unabhängig von Symptomen – nicht am Schulbetrieb teil beziehungsweise besuchen keine Kita, vermeiden unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause (die 14 Tage sind ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Risikogebietes zu zählen). Grundlage hierfür ist eine Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde.

4. Bei Beschäftigten gemäß Ziffer 1, die in sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereichen tätig sind (zum Beispiel Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Pflege, der öffentlichen Unterbringung, des Erziehungswesens, zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie der infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme abgewogen werden. Das Risiko der Infektionsweitergabe bei Aufnahme einer Tätigkeit innerhalb von 14 Tagen nach Verlassen des Risikogebietes ist nach derzeitigem Kenntnisstand soweit vermindert, dass eine Arbeitsaufnahme für diese Berufsgruppen möglich erscheint, wenn

a) ein nach 4-6 Tagen nach Verlassen des Risikogebietes durchgeführter Test auf SARS-CoV-2 negativ ausfällt (Kostenübernahme durch Arbeitgeber wird empfohlen),

b) weder vor noch nach diesem Zeitpunkt innerhalb der 14-Tage-Frist Krankheitszeichen oder positive Testergebnisse beim Reisenden auftreten und dies dem Arbeitgeber täglich bestätigt wird,

c) in den 14 Tagen nach Verlassen des Risikogebietes keinerlei Krankheitszeichen oder positive Testergebnisse bei Mitreisenden aufgetreten sind und

d) die Möglichkeiten von betrieblichen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft werden.

5. Für selbständig tätige Personen gelten die Ziffern 1 und 4 gleichermaßen.

6. Reisende aus Ländern und Regionen, in denen SARS-CoV-2-Fälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind (www.rki.de/covid-19-fallzahlen), wird vor Dienstantritt empfohlen, telefonisch mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen abzustimmen (zum Beispiel Nutzung von Homeoffice). Kinder und Jugendliche können, vorbehaltlich einrichtungsinterner Regelungen, weiterhin Schule oder Kita besuchen. Beim Auftreten von grippalen Krankheitszeichen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden sollte der Hausarzt oder der Arztruf 116117 angerufen werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dann sollten auch unnötige Kontakte vermieden und wenn irgend möglich zu Hause geblieben und die Hust- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachtet werden.

7. Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann unter https://tools.rki.de/plztool/ ermittelt werden.

 

Die Liste der Risikogebiete finden Sie aktualisiert auf den Seiten des Robert-Koch-Institus