Elternrat

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Der Elternrat 2020/21 besteht aus Annica Dornecker, Kathrin König, Petra Hohenstein, Dominik Schulte, Jana Kadur, Jennifer Rathje, Jennifer Timmler (nicht auf dem Foto) , Jutta Annen, Katharina Münster, Kim Nebl, Lena Hihlal, Mike Nolte; Nadine Eichling (nicht auf dem Foto), und  Verena Misdorf

 

Kontakt zum Elternrat

über das Schulbüro (Telefon: 7308777-0) oder
E-Mail: elternrat@bonifatiusschule.de


Die Elternvertreter werden auf der Elternversammlung zu Beginn eines jeden Schuljahres von den Klassenelternvertretern der Schulklassen für jeweils drei Jahre gewählt (Ersatzmitglieder für ein Jahr).
Jedes Jahr scheidet ein Drittel der Mitglieder aus.
Wählbar sind alle Eltern, deren Kinder die Bonifatiusschule besuchen!
Der Elternrat tagt regelmäßig ca. alle 4 - 6 Wochen.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Auf Wunsch können Klassenelternvertreter eingeladen werden.
Die Aufgaben des Elternrates bestehen u.a. darin, die Anliegen aller Eltern der Schule zu vertreten und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern zu fördern. Auf den Sitzungen werden seitens der Schulleitung alle wesentlichen, die Schule und die Schülerinnen und Schüler betreffenden Entscheidungen und Planungen dargelegt und erörtert. Seitens der Elternvertreter werden die an sie herangetragenen Anliegen mit dem Schulleiter besprochen.
Die Bonifatiusschule bezieht die Eltern von je her in die Gestaltung von Schule mit ein. Die Mitarbeit des Elternrates betrifft sowohl den Schulalltag als auch Veranstaltungen außerhalb des normalen Schulbetriebes.
Als Beispiele aktiver Mitgestaltung der Elternschaft in der vergangenen Zeit sei das Engagement betreffend der Errichtung der Mehrzweckhalle, die Einrichtung von Patenschaften für die Erstklässler, die Streitschlichtung und die Teilnahme an der Erarbeitung des Schulprogramms genannt. Außerdem beteiligt sich der Elternrat an der Organisation und Gestaltung von Schulfesten.
Die Protokolle der Elternratsitzungen können bei Bedarf im Schulbüro eingesehen werden.

Klassenelternvertreter
Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres zwei Klassenelternvertreter sowie deren Stellvertreter. Diese setzen sich für die Belange der Klasse ein und pflegen die Beziehungen und den Informationsaustausch der Eltern untereinander. Dazu können z.B. auch regelmäßig stattfindende Elternstammtische dienen. Die Klassenelternvertreter stellen damit ein wichtiges Bindeglied zwischen den Eltern und Lehrern einer Klasse dar und vermitteln z.B. bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Eltern und Lehrern.
Die Klassenelternvertreter haben Stimmrecht bei der Wahl des Elternrates.
Elternengagement
Durch die Mitwirkung von Eltern wird eine Schule lebendig. An unserer Bonifatiusschule nimmt daher die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern unserer Schüler eine besondere Stellung ein, denn es ist uns ein wichtiges Anliegen, durch das Miteinander der Eltern, Schüler und Lehrer die schulische Ausbildung, die christliche Erziehung und die persönliche Entwicklung der Kinder zu fördern.
In vielfältiger Weise können sich Eltern an der Gestaltung des Schullebens beteiligen.
Zum einen gibt es die offiziellen Ämter als Klassenelternvertreter oder Elternratsmitglied.
Aber man muss nicht einem festen Gremium angehören, um sich in der Schule als Elternteil aktiv zu beteiligen.
Es gibt immer wieder die Möglichkeit, sich speziell bei bestimmten Ereignissen in der Schule zu engagieren und zu helfen. So ist ein Mitwirken bei klasseninternen Veranstaltungen möglich (z.B. die Durchführung des
Freitagsfrühstücks zur Aufbesserung der Klassenkasse), bei der Gestaltung von Klassenräumen,  als Elternbegleitung bei Klassenausflügen, die Mitarbeit im Rahmen von Projektwochen, die Organisation, Mithilfe und Mitgestaltung von Schulfesten (u.a. zu Fronleichnam) und vieles mehr. Auch Ihre vielen „kleinen“ Tipps und Anregungen helfen bei der täglichen Arbeit im Schulleben weiter.
Wir wünschen uns eine gute Zusammenarbeit und Gemeinschaft von Schülern, Lehrern und Eltern und freuen uns auf Ihr Engagement!

Rahmenschulordnung
Der Verband der römisch-katholischen Kirchengemeinden in der Freien und Hansestadt Hamburg, der die katholischen Schulen im pastoralen Auftrag des Erzbistums Hamburg trägt, hat am 12.07.2005 die Rahmenschulordnung eingesetzt.
Sie beinhaltet das Leitbild der katholischen Schulen in Hamburg, sowie die Regelungen zur schulischen Selbstverwaltung und zur Schulverwaltung allgemein.
Durch die Bildung der Schulkonferenz als oberstes Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Verwaltung haben die Elternratsmitglieder jetzt ein direktes Stimmrecht und können damit bei allen wichtigen Angelegenheiten der Schule Entscheidungen beeinflussen. Der Schulkonferenz gehören neben der Schulleitung, fünf Lehrer- und drei Schülervertretern auch drei Elternratsmitglieder an, die im Elternrat gewählt werden.